Omnium
Omnium ist in Belgien der übliche Begriff für die Versicherung von Schäden am eigenen Fahrzeug, zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht. Eine Vollomnium zahlt auch dann, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben. Eine Mini-Omnium beschränkt sich auf eine abschließende Liste von Ereignissen wie Diebstahl, Brand oder Glasbruch.
Vollomnium und Mini-Omnium unterscheiden
Die Mini-Omnium deckt benannte Ereignisse ab: Diebstahl, Brand, Glasbruch, Naturgewalten, Wildschaden. Für den selbst verursachten Unfall zahlt sie nicht — also gerade für den Fall, den viele Fahrerinnen und Fahrer als abgedeckt annehmen.
Die Vollomnium ergänzt diese Deckung um den Sachschaden am eigenen Fahrzeug. Sie greift bei eigenem Verschulden, bei unbekanntem Unfallgegner und bei Alleinunfällen ohne Beteiligung Dritter.
Der Umfang der Mini-Liste unterscheidet sich zwischen belgischen Versicherern spürbar. Diese Listen zu vergleichen ist aufschlussreicher als zwei Prämien zu vergleichen, denn hier liegt der tatsächliche Unterschied zwischen zwei scheinbar gleichwertigen Verträgen.
Häufige Fragen
Ist eine Omnium in Belgien vorgeschrieben?
Nein, verpflichtend ist allein die Kraftfahrzeug-Haftpflicht. Eine Omnium verlangt jedoch häufig der Kreditgeber, wenn das Fahrzeug finanziert wird, weil sie den Wert der Sicherheit schützt. Vertraglich verlangt heißt nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Wie funktioniert die Wertminderungsklausel?
Nach einem Totalschaden zahlt der Versicherer den im Vertrag definierten Wert, nicht den Kaufpreis. Manche Policen halten für eine Anfangszeit einen neuwertnahen Betrag, andere mindern ab dem ersten Monat. Diese Klausel entscheidet darüber, was die Deckung praktisch wert ist.