Den Energieanbieter in Belgien wechseln

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Kurz gefasst

Ein Privatkunde kann seinen Energievertrag in Belgien jederzeit mit einer Frist von einem Monat und ohne Entschädigung beenden, auch bei einem Vertrag mit fester Laufzeit. Der Wechsel ist ein rein verwaltungstechnischer Vorgang: Zähler, Anschluss und Verteilnetzbetreiber bleiben dieselben, und die Belieferung wird zu keinem Zeitpunkt unterbrochen.

Schritte

  1. Lesen Sie Jahresverbrauch und EAN-Code ab

    Nehmen Sie Ihre letzte Jahresabrechnung und notieren Sie den Verbrauch in Kilowattstunden, für Strom und gegebenenfalls für Gas. Notieren Sie zugleich Ihren EAN-Code, der die Lieferstelle eindeutig bezeichnet. Ohne diese beiden Angaben ist kein belastbarer Vergleich möglich.

  2. Vergleichen Sie mit einem behördlichen Werkzeug

    Nutzen Sie den Rechner Ihres regionalen Regulierers — CWaPE in Wallonien, VREG in Flandern, BRUGEL in Brüssel — oder ein von der CREG zertifiziertes Vergleichsportal. Diese Werkzeuge berechnen den Jahresbetrag für Ihren Verbrauch und Ihre Gemeinde, einschließlich Netzentgelten und Abgaben.

  3. Schließen Sie beim neuen Anbieter ab

    Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim bisherigen. Auf dieser Seite haben Sie nichts zu erledigen. Geben Sie Ihren EAN-Code und Ihre genaue Adresse an, damit die Lieferstelle nicht verwechselt wird — eine falsche Nummer schaltet den falschen Zähler um.

  4. Lesen Sie den Zähler am Stichtag ab und fotografieren Sie ihn

    Notieren Sie zum Umstellungstermin den Zählerstand und fotografieren Sie den Zähler so, dass die Zählernummer im Bild ist. Das ist Ihr einziger Beleg, falls die Abrechnung strittig wird. Übermitteln Sie den Stand beiden Anbietern.

  5. Prüfen Sie die Schlussrechnung

    Der bisherige Anbieter stellt eine Schlussrechnung zum Stichtag. Kontrollieren Sie, dass sie Ihrem abgelesenen Stand entspricht und keinen Zeitraum danach abdeckt. Bei Abweichungen widersprechen Sie schriftlich und legen das Foto des Zählerstands bei.

Was sich beim Wechsel nicht ändert

Ihr Zähler bleibt derselbe. Es ist kein technischer Eingriff nötig, und es kommt kein Monteur vorbei.

Ihr Verteilnetzbetreiber bleibt derselbe: Er hängt an Ihrer Gemeinde, nicht an Ihrem Anbieter. Er ist es auch, der bei einer Störung eingreift, unabhängig davon, bei wem Sie Ihren Liefervertrag haben.

Es gibt keine Unterbrechung. Das ist die häufigste Befürchtung und sie ist unbegründet: Das physische Netz interessiert sich nicht dafür, wessen Name auf Ihrem Vertrag steht.

Und es entstehen keine Kosten. Weder der bisherige Anbieter noch der Netzbetreiber darf Ihnen den Wechsel selbst in Rechnung stellen.

Was die Ein-Monats-Frist praktisch bedeutet

Der belgische Privatkundenmarkt kennt eine Schutzregel, die es in dieser Form nicht überall gibt: Sie können den Energievertrag mit einem Monat Frist und ohne Entschädigung beenden, auch wenn er auf bestimmte Zeit geschlossen wurde.

Das verändert die Natur der Bindung. Ein Dreijahresvertrag zum Festpreis verpflichtet den Anbieter, den Preis zu halten, verpflichtet Sie aber nicht zum Bleiben. Diese Asymmetrie wirkt zu Ihren Gunsten.

Daraus folgt eine einfache Gewohnheit: Nehmen Sie den Vergleich zu jeder Jahresabrechnung erneut vor, oder sobald eine Abrechnung Sie unangenehm überrascht. Die Frist läuft ab Ihrer Mitteilung, nicht ab dem Vertragsjubiläum.

Ein häufiges Missverständnis: Kündigen Sie nicht selbst parallel zum neuen Vertrag. Eine doppelte Kündigung kann zu einer Lücke in der Belieferung führen, und genau die wollten Sie vermeiden.

Umzug ist kein Anbieterwechsel

Bei einem Umzug wechseln Sie nicht den Anbieter, sondern die Lieferstelle. Der Ablauf ist ein anderer: Der Vertrag an der alten Adresse wird geschlossen, an der neuen wird ein Vertrag eröffnet.

Das Energieübernahmedokument ist dabei das zentrale Papier. Von ausziehender und einziehender Partei ausgefüllt und unterschrieben, hält es die Zählerstände zum genauen Stichtag fest und schützt beide Seiten vor dem Verbrauch der anderen.

Ohne dieses Dokument sind Streitigkeiten häufig und schwer zu entscheiden. Fotografieren Sie die Zähler grundsätzlich am Tag der Wohnungsübergabe, mit nachvollziehbarem Datum.

Prüfen Sie außerdem, ob Ihr bisheriger Vertrag an der neuen Adresse überhaupt fortgeführt werden kann. Manche Konditionen hängen am Netzgebiet, und ein Umzug über eine Regionsgrenze verändert Netzentgelte und Abgaben.

Häufige Fragen

Kostet ein Anbieterwechsel in Belgien etwas?

Nein. Für einen belgischen Privatkunden ist der Wechsel kostenlos, ohne Entschädigung auch während eines Vertrags mit fester Laufzeit, sofern die Frist von einem Monat eingehalten wird. Auch der Verteilnetzbetreiber stellt dafür nichts in Rechnung.

Sitze ich während der Umstellung ohne Strom da?

Nein, zu keinem Zeitpunkt. Der Wechsel ist ein Verwaltungsvorgang. Ihr Anschluss, Ihr Zähler und Ihr Verteilnetzbetreiber bleiben unverändert. Die Belieferung läuft ohne Unterbrechung und ohne technischen Eingriff weiter.

Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?

Nein. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung im Rahmen des Wechselverfahrens. Eine zusätzliche eigene Kündigung erzeugt das Risiko einer doppelten Beendigung oder einer Lücke in der Belieferung und sollte deshalb unterbleiben.

Kann ich mit offenen Rechnungen wechseln?

Schulden bleiben gegenüber dem bisherigen Anbieter bestehen und verschwinden nicht mit dem Wechsel. Manche Anbieter lehnen einen Neuvertrag bei kürzlich unbezahlten Rechnungen ab. Bringen Sie Ihre Lage in Ordnung, bevor Sie den Wechsel einleiten.

Wann wird der Wechsel wirksam?

Die Frist beträgt einen Monat, und die Umstellung erfolgt in der Regel zu deren Ablauf an einem vereinbarten Datum. Manche Anbieter bieten eine schnellere Umstellung an, wenn Ihr bisheriger Vertrag es zulässt. Den genauen Stichtag nennt Ihnen der neue Anbieter schriftlich.

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