Regressverzicht (abandon de recours)
Ein Regressverzicht ist eine Klausel, mit der der Eigentümer einer Wohnung und sein Versicherer darauf verzichten, den Mieter für bestimmte Schäden in Anspruch zu nehmen. Steht sie in einem belgischen Mietvertrag, sinkt der Bedarf des Mieters an einer Mieterhaftpflicht. Prüfen Sie das vor dem Abschluss einer Police.
Warum der Mietvertrag vor der Police kommt
Ohne Regressverzicht kann der Eigentümer — oder sein Versicherer an seiner Stelle — den Mieter für Schäden am Gebäude in Anspruch nehmen. Eine Mieterhaftpflichtdeckung wird damit von einer Option zu einer Notwendigkeit.
Mit der Klausel entfällt dieser Rückgriff für die erfassten Schäden. Der Mieter kann sich dann auf die Versicherung seines eigenen Hausrats konzentrieren, was die Police in aller Regel verbilligt.
Achten Sie auf die Reichweite. Der Umfang der Klausel ist nicht überall gleich, sie erfasst nicht jede Schadenart, und sie ersetzt nie die Versicherung Ihrer eigenen Sachen — dafür kommt keine Police des Eigentümers auf.
Häufige Fragen
Brauche ich mit Regressverzicht gar keine Versicherung?
Doch. Die Klausel nimmt dem Eigentümer den Anspruch für die erfassten Schäden, aber Ihr eigener Hausrat bleibt unversichert und Ihre Haftung gegenüber Dritten, insbesondere Nachbarn, besteht weiter. Ein Restbedarf an Deckung bleibt also bestehen.
Wo finde ich diese Klausel in meinem Mietvertrag?
Im Abschnitt über Versicherungen, meist gegen Ende des Vertrags. Fehlt sie oder ist sie mehrdeutig formuliert, lassen Sie sich vom Eigentümer schriftlich bestätigen, was gilt, bevor Sie sich für eine Police entscheiden.